Allgemeine Geschäftsbedingungen der GOURMETERIA GmbH

Gültig ab 01.05.2020

Geltungsbereich

GOURMETERIA Warenhandels GmbH (kurz: GOURMETERIA) beliefert ausschließlich Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes die eine gültige Firmenbuchnummer vorweisen können (kurz: Kunden). Mit einer Bestellung bei GOURMETERIA erkennt der Kunde die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die Gültigkeit von AGBs von Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Angebote und Preise

Alle Angebote verstehen sich freibleibend und gelten nur solange der Vorrat reicht. Die angegebenen Preise sind exklusiv aller Steuern und Abgaben und gelten ausschließlich für die angegebene Verkaufseinheit. Die Gültigkeit von zeitlich befristeten Angeboten bezieht sich immer auf den vereinbarten Liefertag, nicht auf den Zeitpunkt der Bestellung.

Lieferung

Zur Belieferung der Kunden erfolgt die Zustellung der Ware über die beauftragten Transportunternehmen (Dritter), die dem Kunden von GOURMETERIA bekannt gegeben werden. Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich, der Kunde akzeptiert jedoch im Ausnahmefall einen Lieferverzug. Bei höherer Gewalt akzeptiert der Kunde auch einen Lieferverzug von unbestimmter Zeit. Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag gemäß § 918 ABGB auf Grund von verspäteten Lieferungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Produkte mit Datumsangaben

Bei Produkten, deren Kennzeichnung haltbarkeitsbezogene Datumsangaben (Mindesthaltbarkeitsdatum, Verbrauchsdatum etc.) aufweist oder aufweisen muss, muss die gemeinsam definierte Restlaufzeit, gerechnet ab dem Tag des Wareneingang, zwingend eingehalten werden.

Leergut

GOURMETERIA liefert Waren zum Teil in Mehrweg-Transportgebinden (Paletten). Diese Transportgebinde bleiben im Eigentum von GOURMETERIA und sind bei Abholung bzw. Anlieferung in gutem, gereinigtem Zustand zurückzugeben bzw. zu tauschen. Falls innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung die Transportgebinde nicht an GOURMETERIA zurückgegeben werden hat GOURMETERIA das Recht, dem Kunden die Kosten für die ausständigen Transportgebinde zu verrechnen.

Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Käufer durch die persönliche Aushändigung durch, von GOURMETERIA beauftragten Logistikpartner, geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Qualitätsminderung und ähnliche Beeinträchtigung der Ware auf den Kunden über. Als Übergabe gilt grundsätzlich die persönliche Aushändigung der Ware an den Kunden. In Ausnahmefällen (z.B. bei Anlieferung außerhalb der Betriebszeiten) gilt auch dann als Übergabe, wenn GOURMETERIA die Ware auf einen vom Kunden vorgesehenen Platz abstellt und keine Übernahme­bestätigung ausgefüllt wird.

Zahlung

Alle Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung, ohne weitere Abzüge, sofern kein anderes Zahlungsziel angeführt ist, zu bezahlen. Alle Zahlungen werden jeweils auf die älteste Schuld angerechnet, zuerst auf Zinsen, dann auf Spesen bzw. Einbringungskosten und zuletzt auf das Kapital.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GOURMETERIA. Bei Zahlungsverzug ist GOURMETERIA berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Kunden in dessen Geschäftsräumen abzuholen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst dann, wenn vom Kunden sämtliche Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit GOURMETERIA beglichen wurden.

Reklamationen

Reklamationen müssen zum Zeitpunkt der Warenübernahme bekannt gegeben werden. Bei berechtigten Qualitätsmängel des Produkts ist der zuvor genannte Zeitpunkt ausgenommen. Nach Eingang einer Reklamation holt GOURMETERIA die reklamierte Ware samt Originalverpackung ab und prüft den beanstandeten Mangel. Wenn GOURMETERIA den Mangel bestätigt, erhält der Kunde Ersatz oder eine Gutschrift in der Höhe des Warenwertes. Schadenersatz auf Grund eines Mangels ist ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn Gewährleistungsansprüche von GOURMETERIA gegenüber den Vorlieferanten bestehen, werden diese im Gewährleistungsfall an den Kunden abgetreten.

Rückverfolgbarkeit

Der Lieferant gewährleistet bezüglich der von ihm gelieferten Waren die durchgängige und lückenlose Rückverfolgbarkeit gemäß den jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften (insbesondere Verordnung EG Nr. 178/2002, und zukünftige Regelungen). Gegenstand der Rückverfolgbarkeit sind über die Waren selbst hinaus für jede Ware die Stoffe, der Zeitpunkt der Herstellung/Erzeugung, die Verpackungsmaterialien, der Verlauf des Herstellungsprozesses und der Verlauf der Qualitätskontrolle. Der Lieferant verpflichtet sich, dem Besteller im Bedarfsfall (behördliche Beanstandung, Kundenreklamation etc.) auf Aufforderung bezüglich bestimmter (nachgefragter) Waren alle nachgefragten Auskünfte/Informationen zu erteilen.

Zahlungsverzug

Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 352 UGB) in Höhe von 9 % über den maßgeblichen Basiszinssatz zu bezahlen. Weiters verpflichtet sich der Kunde die Kosten für die Beiziehung eines Inkassobüros oder Anwaltes zu ersetzen.

Insolvenz

Wird über den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet und das Unternehmen fortgeführt, so hat GOURMETERIA das Recht unabhängig von vorigen Zahlungsvereinbarungen ausschließlich gegen Barzahlung zu liefern.

Datenschutz

Die für die Geschäftsbeziehung relevanten Kundendaten werden bei GOURMETERIA elektronisch gespeichert und verarbeitet und nicht an andere Unternehmen weitergegeben, mit Ausnahme der Übermittlung der Zahlungsarten an die abwickelnden Bankinstitute / Zahlungsdienstleister zum Zwecke der Abbuchung des Einkaufspreises, an das von uns beauftragte Transportunternehmen zur Zustellung der Ware, an unseren Steuerberater zur Erfüllung unserer steuerrechtlichen Verpflichtungen sowie an die Produktion.

Werbung

Der Kunde ist damit einverstanden, Werbung in jeglicher Form (z.B. Postversand, elektro­nische Medien) von GOURMETERIA zu erhalten. Bei einer Abbestellung der Werbung akzeptiert der Kunde, dass das Werbematerial aus organisatorischen Gründen noch eine gewisse Zeit nach der Abbestellung zugestellt wird.

Verpackungsentsorgung

Alle Verpackungen werden durch GOURMETERIA über das österreichische Sammel- und Verwertungsunternehmen für Verpackungen Altstoff Recycling Austria (ARA) (Lizenznummer 15830) entsprechend entpflichtet, sofern es nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen GOURMETERIA und dem Kunden wird der Gerichtsstand Wien vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.